Düsseldorfer Qualitätszirkel Implantologie e.V.
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Behandlungskonzepte

In den Anfängen der zahnärztlichen Implantologie wurden Implantate in den Kieferbereichen gesetzt, welche ein ausreichendes Knochenangebot aufwiesen. Aufgrund der schlechteren Knochenqualität im Oberkiefer müssen dort Implantate eine Mindestlänge von 9 mm aufweisen. Im stabileren Unterkiefer können die Implantate auch etwas kürzer sein. Als Faustregel gilt: je größer die Implantatoberfläche mit Knochenkontakt desto günstiger ist die Langzeitprognose für die Implantatverweildauer.
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Da es mit den heute zur Verfügung stehenden operativen Maßnahmen fast immer möglich ist, ein adäquates Knochenangebot in allen Kieferregionen zu schaffen, hat sich seit den 90er Jahren die implantologische Planung grundlegend verändert: Unabhängig von der aktuellen knöchernen Ausgangssituation wird zunächst festgelegt, welche prothetische Versorgung gewünscht wird und danach festgelegt, an welchen Stellen im Kiefer hierfür Implantate benötigt werden. Für diese Vorgehensweise, welche heute Behandlungsstandard ist, wurde der Begriff "Backwards Planning" geprägt.
Fig2.jpgFig3.jpg

Prinzipiell werden 4 verschiedene diagnostische Ausgangssituationen unterschieden:
  1. Der Einzelzahnersatz bei Verlust oder geplanter Extraktion eines einzelnen Zahnes.
  2. Die Schaltlücke. Hier fehlen mehrere Zähne im Zahnbogen, die Lücke ist jedoch auf beiden Seiten von erhaltungswürdigen Zähnen begrenzt.
  3. Die Freiendsituation. In diesen Fällen fehlen Zähne am Ende der Zahnreihe im Seitenzahnbereich.
  4. Der zahnlose Kiefer, welcher auch als Leerkiefer bezeichnet wird.
Nicht selten sind bei Behandlungsbeginn Kombinationen aus 1. bis 3. in einem Kiefer, oder Kombinationen aus allen 4 Ausgangssituationen in beiden Kiefern vorhanden.

Entsprechend dem Behandlungsstandard des "Backwards Planning" sind deshalb zu Beginn der implantologischen Beratung 5 Fragen mit dem Patienten zu klären:
  1. Wird ein implantatgetragener herausnehmbarer Zahnersatz (herausnehmbare Brücke) oder ein festsitzender Zahnersatz (zementierte oder verschraubte Kronen oder Brücken) gewünscht?
  2. Wie ist die Mundhygiene des Patienten und welchen Aufwand bei der Implantatpflege möchte oder kann der Patient nach der Versorgung betreiben?
  3. Wie hoch ist der ästhetische Anspruch des Patienten?
  4. Welchen therapeutischen bzw. operativen Aufwand ist der Patient bereit zu betreiben?
  5. Welchen finanziellen Rahmen möchte der Patient für die implantologische Versorgung aufwenden?


Als Faustregel gelten:
  1. Der Einzelzahnersatz sowie die einseitige Schaltlücke oder Freiendsituation werden immer mit festsitzenden implantatgetragenen Kronen bzw. Brücken versorgt.
  2. Implantatgetragener herausnehmbarer Zahnersatz ist meist kostengünstiger als festsitzender implantatgetragener Zahnersatz. Gründe hierfür sind neben dem erhöhten operativen Aufwand und der größeren Anzahl benötigter Implantate insbesondere die höheren zahntechnischen Kosten des Dentallabors für den festsitzenden Zahnersatz.


In der Regel wird nicht jeder fehlende Zahn durch ein Implantat ersetzt.
Als Regelversorgung im zahnlosen Oberkiefer gelten:
8 Implantate bei festsitzendem Zahnersatz
6 Implantate bei herausnehmbarem Zahnersatz.
Als Regelversorgung im zahnlosen Unterkiefer gelten:
6 Implantate bei festsitzendem Zahnersatz
4 Implantate bei herausnehmbarem Zahnersatz.




Prinzipiell bleibt jedoch festzuhalten, dass eine höhere Implantatanzahl in der Regel eine bessere längerfristige Prognose (Implantatüberlebenszeit = Verweildauer des Implantates im Kiefer) zur Folge hat. Außerdem sollte immer berücksichtigt werden, dass die gewählte implantologische Versorgung bei einem weiteren Verlust von Zähnen problemlos durch weitere Implantate erweiterbar ist, ohne die teure prothetische Versorgung der Implantate (Suprakonstruktion) erneuern zu müssen. Auch aus diesem Grund ist eine Brückenversorgung auf einem Implantatpfeiler und einem natürlichen Zahn problematisch, da bei Verlust des natürlichen Pfeilerzahnes die Brückenkonstruktion mit hohem finanziellem Aufwand komplett erneuert werden muss.

Um vor der Implantatsetzung das zur Verfügung stehende Knochenangebot exakt im Röntgenbild abschätzen zu können und im Unterkiefer eine potenzielle Verletzung des N. alveolaris inferior auszuschließen, ist eine Messkugelaufnahme (Röntgenbild des Kiefers mit Metallkugel(n) oder Bohrhülse(n) in einer Kunststoffschablone) in den meisten Fällen angezeigt. Mittels Computertomographie (CT) bzw. digitaler Volumentomographie (DVT) ist bei größeren Implantatversorgungen eine exakte dreidimensionale Ausmessung des Knochenangebots im Kiefer möglich und sinnvoll. Mit Hilfe von im Labor angefertigten Bohrschablonen kann dabei die genaue Position der Implantate im Kieferknochen bestimmt werden. Stand der Technik bei umfangreichen implantologischen Versorgungen ist die CT- bzw. DVT-basierte navigierte Implantatinsertion. Hierfür werden heutzutage fast ausschließlich im CAD/CAM-Verfahren hergestellte Bohrschablonen verwendet, bei denen die Implantatpositionen vorher am Computer mit einer extrem hohen Genauigkeit festgelegt werden. Durch dieses neue Verfahren wird nicht nur die Präzision in der Implantatchirurgie auf ein bisher nicht erreichbares Maß erhöht, gleichzeitig reduziert sich hierdurch auch die Operationszeit beträchtlich.

Zu den neueren Entwicklungen in der Implantologie zählen auch die sogenannte Sofortimplantation und die Sofortbelastung von Implantaten: Unter Sofortimplantation versteht man das sofortige Einbringen eines Zahnimplantates in das Zahnfach im Kiefer direkt nach der Zahnextraktion oder dem Zahnverlust. Hierdurch kann die natürliche Knochenresorption nach Zahnverlust mit ihren insbesonders im Frontzahnbereich negativen ästhetischen Folgen weitgehend verhindert werden. Bei genügender Stabilität des Implantates kann dieses dann sofort mit einer provisorischen Krone oder Brücke versorgt werden (Sofortbelastung).

Bei dem sogenannten "Teeth-in-one-Hour"-Konzept von Nobel Biocare werden die mittels einer durch Computersimulation im CAD/CAM-Verfahren hergestellten Bohrschablone gesetzten Implantate sofort mit einem festsitzenden Zahnersatz in der Operation versorgt. Der Patient verlässt die Praxis bzw. die Klinik nach dem Eingriff mit funktionstüchtigem festsitzendem Zahnersatz.

Auch die Sofortbelastung von Implantaten mit herausnehmbaren Zahnersatz, beispielsweise mit dem SynCone-Konzept von Ankylos (Dentsply) ist möglich. Bei ausreichender Stabilität der Implantate wird bei dieser Vorgehensweise die bisherige Vollprothese - vorzugsweise im Unterkiefer - direkt mittels konfektionierter Teleskopen auf den Implantaten verankert.

Abschließend noch einige Anmerkungen zu den Kosten: Wie bereits die Volksweisheit sagt, kann man nicht Äpfeln mit Birnen vergleichen. Die Einzelbeträge in einem Kostenvoranschlag setzen sich zusammen aus den ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungskosten, den Verbrauchsmaterialien (Knochenersatzmaterial, Membranen, etc.), den Implantatkosten und den zahntechnischen Kosten für die prothetische Suprakonstruktion (d.h. den Zahnersatz: Kronen, Brücken, Teleskope, Stege, Prothesen, etc.). Häufig machen die zahntechnischen Leistungen fast 50% der Kosten aus. Dabei ist festsitzender Zahnersatz häufig teurer, da aufwändiger in der Herstellung, als herausnehmbarer Zahnersatz. Aber auch bei herausnehmbarem Zahnersatz spielt es eine Rolle, ob dieser auf 2, 4 oder 6 Implantaten abgestützt ist, ob Magnete, Kugelknopfanker, konfektionierte Stege (Dolder-Stege), individuell gefräste Stege oder Teleskope zur Anwendung kommen und mit welchem Material gearbeitet wird. Auch hier gilt die Faustregel: Komfort und Qualität hat ihren Preis. Dasselbe gilt auch für das verwendete Implantatsystem: Kurzlebige Nachahmerprodukte mit fraglich langer Präsenz auf dem Implantatmarkt (und damit auch fraglicher Ersatzteilbereitstellung) sind in der Regel billiger als die wissenschaftlich gut untersuchten Qualitätssysteme der großen Implantathersteller. Schließlich spricht auch der operative und prothetische Aufwand der Implantatversorgung bei der Kalkulation der chirurgischen Verbrauchsmaterialien und der ärztlichen/zahnärztlichen Kosten eine nicht unbedeutende Rolle.

Als Faustregel gilt auch hier: Wird nicht die exakt gleiche Versorgung (Implantatanzahl, Implantatsystem, prothetische Versorgung) angeboten, dann sind für den Patienten die Kostenvoranschläge von 2 unterschiedlichen Behandlern nicht vergleichbar. Ggf. empfiehlt es sich bei Überschreiten des gesteckten finanziellen Rahmens den Kostenvoranschlag mit dem Behandler nochmals durchzusprechen und eine kostengünstigere implantologische Behandlungsalternative zu suchen. Dies wird in den meisten Fällen möglich sein.

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Letzte Änderung: 20.02.2008, 10:50